Wie berichtet wurden am 28. November 2022 das neue regional übliche Entlohnungsniveau in der Pflege veröffentlicht. Zur Finanzierung dieses ab dem 01. Februar 2023 anzuwendenden höheren Entgeltniveaus hat die Arbeitsgemeinschaft ambulante Pflege hat für alle Pflegedienste, die im Rahmen der Tariftreueregelung des GVWG das regionale Entgeltniveau anwenden („Durchschnittsanwender“) eine Anhebung der Vergütung für körperbezogene Pflegemaßnahmen, pflegerische Betreuungsmaßnahmen, Hilfen bei der Haushaltsführung und Hausbesuchspauschalen um 3,60 % beschlossen.
Zur Beantragung der erhöhten Vergütung ist der Abschluss einer Ergänzungsvereinbarung erforderlich. Bei dem dafür erforderlichen Antrag handelt es sich um eine Excel-Tabelle, in die in erster Linie die IK-Nummer der Pflegeeinrichtung einzutragen ist. Danach werden die wesentlichen Stammdaten der Einrichtung automatisch ausgefüllt.
Hinweis: Die Daten der Pflegeeinrichtung sind nur dann hinterlegt, wenn die jeweilige Pflegeeinrichtung bereits über eine durch das sog. „Überleittool“ beantragte neue Vergütungsvereinabrung verfügt.
Danach ist der Zeitpunkt anzugeben, ab welchem die erhöhte Vergütung gelten soll. Zu beachten ist, dass der Antrag rechtzeitig vor dem Wirksamkeitszeitpunkt per E-Mail bei den zuständigen Kostenträgern eingeht.
Umsetzungszeitpunkt | spätester Eingang |
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01.02.2023 | 31.01.2023 |
01.03.2023 | 2 Wochen vor beabsichtigten Beginn |
01.04.2023 | 4 Wochen vor beabsichtigten Beginn |
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