Die zwingende Verwendung einer lebenslangen Beschäftigtennummer (LBNR) für die Abrechnung von Leistungen wurde für einen Übergangszeitraum bis zum 30. September 2023 verschoben. Die Verwendung der…
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Die zwingende Verwendung einer lebenslangen Beschäftigtennummer (LBNR) für die Abrechnung von Leistungen wurde für einen Übergangszeitraum bis zum 30. September 2023 verschoben. Die Verwendung der…
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